Ermäßigung für Wasserentnahmeentgelt beantragen
Beschreibung
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.
- Sie entnehmen tatsächlich weniger Wasser oder der Verwendungszweck ein anderer als im Gewässerbenutzung zulassenden Bescheid genehmigt.
- Die Entnahmemengen und der Verwendungszweck sind nachgewiesen.
- Antrag auf Ermäßigung
- Nachweise für entnommenen Wassermengen und/oder anderen Verwendungszweck
Gebühr: gebührenfreihttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Nach der Antragsprüfung erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid.
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
16.06.2025
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
06118 Halle (Saale)
06003 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Herr Gernot Kruse
06114 Halle (Saale), Stadt
- Sachsen-Anhalt: