Fischereiabgabe zahlen
Beschreibung
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Abgabe: 6,00 EURVorkasse: neinFür Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Abgabe: 1,00 EURVorkasse: neinFür Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
Abgabe: 125,00 EURVorkasse: neinFür Fischereischeine auf Lebenszeit
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
12.03.2024