Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
Beschreibung
Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:
- Art und Gegenstand (unter anderem Erweiterung oder Wegfall von Unternehmensteilen)
- Beteiligungsverhältnisse oder Rechtsform
- Bewirtschaftungsverhältnisse
Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:
-
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
- des Garten- und Weinbaues,
- der Fischzucht,
- der Teichwirtschaft,
- der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei),
- der Imkerei sowie
- der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
- Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
- Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
- Garten und Landschaftsbauunternehmen und Unternehmen der Gartenpflege
- Jagdunternehmen
- Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege
In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die
- die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen können,
- die Zuordnung zu den Risikogruppen betreffen (zum Beispiel Flächenveränderungen),
- die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen
oder:
- es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern,
- es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
Je nach Art der Änderung:
- Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemeldung oder Pachtverträge
- Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fordert im Einzelfall weitere Unterlagen an.
Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der SVLFG. - Klage vor dem Sozialgericht
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:
- Informieren Sie die SVLFG über eintretende oder bereits eingetretene Änderungen in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit.
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Teilen Sie der SVLFG die Art der Änderung und deren Zeitpunkt mit.
- Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen an.
- Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Änderungsformular.
- Füllen Sie das Änderungsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
- Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
- Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
29.03.2022
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Änderungen im landwirtschaftlichen Unternehmen Meldung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
34001 Kassel, documenta-Stadt
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung