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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen

Beschreibung

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.
  • Online-Antrag
  • Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
  • Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
  • Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
  • Prüfungsfragenkatalog

Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.

Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.

Widerspruch

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Zuständige Stelle
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Weitere Stellen
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-3580
+49 531 2355-3598

Bemerkung: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten

Bemerkung: für UAS-Betreiberregistrierung

Bemerkung: für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten