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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Lebensmittelüberwachung
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Dr. Petra Hintersdorf

Funktion: Abteilungsleiterin / amtliche Tierärztin

Frau Dr.Karin Kühnast

Funktion: amtliche Tierärztin

Frau Astrid Neubauer

Funktion: Lebensmittelkontrolleurin

Herr Maik Bialek

Funktion: Lebensmittelkontrolleur

Herr Sven Markgraf

Funktion: Lebensmittelkontrolleur

Frau Ines Pranger

Funktion: Lebensmittelkontrolleurin

Frau Diana Schulze

Funktion: Lebensmittelkontrolleurin

Herr Carsten Müller

Funktion: Lebensmittelkontrolleur

Frau Christine Müller

Funktion: Handelsklassenkontrolleurin/Ernährungsnotfallvorsorge

  • Gebühren Fleischbeschau ab 01.01.2021

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