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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Sie müssen den Antrag spätestens einen Monat vor der Einleitung des Abwassers stellen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Widerspruch

Wenden Sie sich an die Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Onlineverfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen: nein

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
  • Die Behörde erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren.
  • Sie reichen die Antragsunterlagen  ein.
  • Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen und fordert Sie ggf. auf, Unterlagen nachzureichen Zudem kann die Behörde andere Behörden kontaktieren.
  • Sie reichen Unterlagen nach und die betroffenen Stellen geben Stellungnahme ab.
  • Behörde prüft nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen.
  • Behörde erstellt die Zulassung.
  • Sie zahlen die Verwaltungskosten.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2920
03491 806-2994

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Jessica Gerboth

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2963
A 3-39
Abwasser

Frau Michaela Körsten

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2965
A 3-34
Abwasser, Indirekteinleitungen, Niederschlagswasser

Frau Kerstin Müller

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2964
A 3-39
Abwasser, Niederschlagswasser

Frau Sophie Bölke

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2967
A 3-37
Erdwärme, Brunnenbohrungen, Grundwasserentnahmen

Frau Kerstin Neumann

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2966
A 3-37
Grundwasserentnahmen, Trinkwasserschutzgebiete

Frau Ina Klopfer

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2922
A 3-36
Wasserbuch

Frau Silke Dolge

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2961
A 3-41
wassergefährdende Stoffe, JGS-Anlagen

Frau Josefin Küter

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2962
A 3-41
wassergefährdende Stoffe, Anlagen- und Leitungsrecht

Frau Liane Besser

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2968
A 3-35
bauli. Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Niederschlagswasser

Herr Stephan Felix

Funktion: Sachbearbeiter
03491 806-2921
A 3-35
bauli. Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Niederschlagswasser

Herr Christian Kieffer

Funktion: Sachbearbeiter
+49 3491 806-2923
A 3-38
bauli. Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Niederschlagswasser

Frau Susann Wichert

Funktion: Sachbearbeiterin
03491 806-2969
A 3-38
bauli. Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Niederschlagswasser