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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Schutz eines Biotops beantragen

Beschreibung

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.

Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.

Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.

Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2904
03491 806-2990

Sprechzeiten der Fachdienste:

  • Di  08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 15:00 Uhr
  • Do 08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 18:00 Uhr
Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Ramona Pabst

Position: Abteilungsleiterin
Funktion: Abteilungsleiterin

Frau Katrin Münch

Position: Stellvertretende Abteilungsleiterin
Funktion: Sachbearbeiterin Bodenabbau/Bergbau/ Sanierungstagebau

Frau Antje Göthel

Funktion: Sachbearbeiterin Vorkaufsrecht

Frau Cordula Herzog

Funktion: Sachbearbeiterin Biotopschutz
03491 806-2906
A 3-21

Frau Anica Petzold

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Kemberg, Zahna-Elster)

Frau Franziska Vosmer

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Annaburg, Jessen)

Frau Nadja Winter

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Lutherstadt Wittenberg, Coswig)

Frau Sarah Schulze

Funktion: Sachbearbeiterin Natura2000