Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Beschreibung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.
- gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
- Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.
Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers. - Klage vor dem Sozialgericht
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:
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Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
- Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.
Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
- Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
29.03.2022
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Unternehmen oder selbständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau abmelden (Verfügbare Sprachen: de)
34001 Kassel, documenta-Stadt
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung