Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Beschreibung
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
- Personalausweis
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Zuständige Stelle
Fachbereich Bürger und Service: Standesamt
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
06886 Lutherstadt Wittenberg
Montag: 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr - 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr
persönliche Sprechzeiten (nur mit Termin)
Dienstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14 Uhr - 16 Uhr
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht