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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abholung von Papierabfällen anmelden

Beschreibung

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
  • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
  • Schulmaterial aus Papier
  • Broschüren/Bücher
  • Unbeschichtetes Geschenkpapier
  • Eierkartons
  • Geschenkkartons

Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

  • Getränkekartons
  • Tapeten
  • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
  • Selbstdurchschreibepapiere
  • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
  • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
  • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
  • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Johann-Friedrich-Böttger-Str. 10
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2970
03491 806-2995

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Claudia Hauck

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Viola Schweiger

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silvia Tränkner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Birgit Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Andrea Jänecke

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Doreen Swietek

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Uta Trebus

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Tina Kehlitz

Funktion: Sachbearbeiterin