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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Beschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen
  • Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
  • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
  • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
  • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

Widerspruch

Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

untere Bauaufsichtsbehörde

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2850
03491 806-2891

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Michael Dorn

Funktion: SGl Baulicher Brandschutz
03491 806-2816
03491 806-2890
A2-30
SGl Baulicher Brandschutz

03491 806-2804
A2-14
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Gräfenhainichen

03491 806-2806
A2-16

03491 806-2807
A2-23
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Zahna-Elster und Annaburg

Frau Ricarda Mählis

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2808
A2-24
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Jessen (Elster)

03491 806-2809
A2-21
Ansprechpartner für die Stadtgebiete von Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz

03491 806-2811
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Kemberg

03491 806-2812
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg

03491 806-2813
A2-16
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Lutherstadt Wittenberg

  • Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

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  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters

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  • Erklärung zum Kriterienkatalog

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  • Mitteilung über Baubeginn

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  • Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

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