Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
05.11.2015