Beschwerde über Elektrosmog einreichen
Beschreibung
Die Menschen sind täglich auf vielfältige Weise elektromagnetischen Feldern aus den verschiedensten Quellen ausgesetzt, wie Küchengeräte, Handys oder Stromleitungen. Umgangssprachlich wird die Strahlung dieser Felder "Elektrosmog" genannt. Elektrosmog kann gesundheitlich gefährlich werden. Daher wurden Richtwerte festgelegt, die regelmäßig überprüft werden.
Wenn Sie in der Nähe von einer solchen Strahlungsquelle wohnen, kann es zudem vorkommen, dass Ihre technischen Geräte nicht richtig funktionieren.
Sie können sich bei der zuständigen Behörde darüber beschweren. DIe Behörde prüft dann, ob die Richtwerte eingehalten werden und Maßnahmen ergriffen werden können.
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
06886 Lutherstadt Wittenberg
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Frau Monique Witschel
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Frau Dana Brandenburg
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Herr Ruben Göde
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Frau Claudia Melichar
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Herr René Pflug
- Wittenberg:
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen