Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Erstattung für Schutzimpfungen beantragen
Beschreibung
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
24.07.2020