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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abholung von Bioabfällen anmelden

Beschreibung

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

  • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
  • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
  • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
  • Brot- und Backwarenreste
  • Eierschalen
  • Federn
  • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
  • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
  • Haare
  • Heu, Stroh (kleine Mengen)
  • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
  • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
  • Käsereste, einschließlich Naturrinde
  • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
  • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
  • Milchproduktreste
  • Nussschalen
  • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
  • Salatreste, Salatabfälle
  • Schnittblumen
  • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
  • Teebeutel, Teereste

Das gehört nicht in die Biotonne:

  • Asche
  • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
  • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
  • Glas
  • Geschenkband
  • Gummiartikel
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
  • Kohlepapier
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Möbelholz
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
  • Putzlappen und -tücher
  • Ruß
  • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Spanplattenholz
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapeten
  • Teppichböden
  • Textilien
  • Ton, Keramik, Glas, Metall
  • Verbandmaterial
  • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
  • Watte, Wattestäbchen

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Johann-Friedrich-Böttger-Str. 10
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2970
03491 806-2995

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Claudia Hauck

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Viola Schweiger

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silvia Tränkner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Birgit Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Andrea Jänecke

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Doreen Swietek

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Uta Trebus

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Tina Kehlitz

Funktion: Sachbearbeiterin