Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
12.07.2022
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Hier online beantragen: Antrag auf Baumfällgenehmigung (Verfügbare Sprachen: de)
- Hier online beantragen: Gehölzschnitt (Verfügbare Sprachen: de)
06886 Lutherstadt Wittenberg
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Sprechzeiten der Fachdienste:
- Di 08:30 - 12:00 Uhr
- 13:00 - 15:00 Uhr
- Do 08:30 - 12:00 Uhr
- 13:00 - 18:00 Uhr
- Wittenberg:
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- Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen
- Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Schutz eines Biotops beantragen
- Ökokontomaßnahme anrechnen lassen
Frau Katrin Münch
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Frau Antje Göthel
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n.n.
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Frau Franziska Vosmer
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Frau Nadja Winter
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Frau Sarah Schulze
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