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Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2904
03491 806-2990

Sprechzeiten der Fachdienste:

  • Di  08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 15:00 Uhr
  • Do 08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 18:00 Uhr
Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Ramona Pabst

Position: Abteilungsleiterin
Funktion: Abteilungsleiterin

Frau Katrin Münch

Position: Stellvertretende Abteilungsleiterin
Funktion: Sachbearbeiterin Bodenabbau/Bergbau/ Sanierungstagebau

Frau Antje Göthel

Funktion: Sachbearbeiterin Vorkaufsrecht

n.n.

Funktion: SB Eingriffsregelung

Frau Franziska Vosmer

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Annaburg, Jessen, Zahna-Elster)

Frau Nadja Winter

Funktion: SB Eingriffsregelung (Lutherstadt Wittenberg, Coswig)

Frau Sarah Schulze

Funktion: Sachbearbeiterin Natura2000