Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
Beschreibung
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.
Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.
Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage
Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.
Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.
Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.
Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.
Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
10.08.2023
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Anzeige Wasserversorgungsanlagen - Online Formular (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anzeigen: Gebäudewasserversorgungsanlagen (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anzeigen: Trinkwasser - Anzeige bzgl. Bleileitungen (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anzeigen: Trinkwasser - Anzeige bzgl. Legionellen (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anzeigen: Trinkwasser – Anzeige bzgl. Untersuchungsplan und Risikomanagement (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anzeigen: Trinkwasser - Anzeige sonstiger anzeigepflichtiger Ereignisse (Verfügbare Sprachen: de)
- Online anfragen: Beauftragung des Gesundheitsamtes zur Trinkwasseruntersuchung (Verfügbare Sprachen: de)
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Frau Dr. med. Dr. med.Isabel Geißler
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Silke Pohl
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Nadine Geißler
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Kerstin Rozek
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Janett Theuerkorn
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Elke Mückenheim
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Ines Dörre
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Manuela Böttcher
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Herr Enrico Hancke
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Rebecca Reichert
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen
Frau Vanessa Jouline Denise Peisker
- Wittenberg:
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen
- Beratung zum Infektionsschutz beantragen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln beantragen
- Einzelhandel mit Arzneimitteln anzeigen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen
- Kopflausbefall der Schule oder der Kindertagesstätte melden
- Medizinische Praxis anmelden
- Meldung zum Infektionsschutz einreichen
- Schädlinge/Ungeziefer melden
- Wasseruntersuchung beantragen