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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Anzeige von Trinkwasseranlagen (unter anderem auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen

Beschreibung

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage

Sie müssen eine Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage vier Wochen vor (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Sofern ein anzuzeigender Sachverhalt zu einem Zeitpunkt nach der vierwöchigen Frist erkannt wird, genügt eine unverzügliche Anzeige nach Kenntnisnahme. Ist der anzeigepflichtige Umstand bei mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Zivilschutzes oder der Verteidigung veranlasst, kann die Anzeige unverzüglich nach Beendigung dieser Maßnahmen nachgeholt werden.

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Infektionsschutz
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-2504
+49 3491 806-2593

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Dr. med. Dr. med.Isabel Geißler

Funktion: Abteilungsleiterin / Ärztin

Frau Silke Pohl

Funktion: Gesundheitsaufseherin

Frau Nadine Geißler

Position: Fachkraft für Infektionskrankheiten und Prävention
Funktion: Gesundheitsaufseherin / Fachkraft für Infektionskrankheiten und Prävention

Frau Kerstin Rozek

Funktion: Gesundheitsaufseherin

Frau Janett Theuerkorn

Funktion: Gesundheitsaufseherin / Hygienefachkraft

Frau Elke Mückenheim

Funktion: Gesundheitsaufseherin

Frau Ines Dörre

Funktion: Gesundheitsaufseherin

Frau Manuela Böttcher

Funktion: Gesundheitsaufseherin

Herr Enrico Hancke

Funktion: Gesundheitsaufseher

Frau Rebecca Reichert

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Vanessa Jouline Denise Peisker

Funktion: Sachbearbeiterin