Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
- Sie müssen der Anzeige die erforderlichen Unterlagen beifügen, soweit diese für die Prüfung erforderlich sein können, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
- Falls eine Genehmigung nach Einschätzung der zuständigen Behörde erforderlich ist, muss ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt werden.
- Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind.
Das Anzeigeverfahren setzt eine schriftliche oder elektronische Anzeige voraus. Dieser sind nachfolgende Unterlagen beizufügen:
- Erforderlichen Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).
Mindestens einen Monat vor der Umsetzung der Änderung.
Bearbeitungsdauer: 1 MonatBei einer störfallrelevanten Änderung dauert die Bearbeitung 2 Monate.
- Widerspruch
- Klage
Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.
Die Änderung der Lage, der Art oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, sofern keine Genehmigung beantragt wird, der zuständigen Behörde mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
- Sie zeigen die geplante Änderung der zuständigen Behörde schriftlich oder gegebenenfalls mit Hilfe der Webanwendung ELiA an.
- Sie fügen der Anzeige die erforderlichen Unterlagen bei, soweit diese für die Prüfung erforderlich sein können, ob das Vorhaben genehmigungsbedürftig ist.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Anzeige und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch; sie kann bei einer elektronischen Anzeige Mehrausfertigungen sowie die Übermittlung der Unterlagen, die der Anzeige beizufügen sind, auch in schriftlicher Form verlangen.
- Sie teilt Ihnen nach Eingang der Anzeige unverzüglich mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Gegebenenfalls entscheidet die zuständige Behörde, dass Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert. Die Behörde informiert Sie über ihre Entscheidung innerhalb eines Monats
- Sie dürfen die Änderung umsetzen, sobald die zuständige Behörde Ihnen mitteilt, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf oder einen Monat nach Vollständigkeit der Anzeigeunterlagen sich die zuständige Behörde nicht geäußert hat.
- Bei einer störfallrelevanten Änderung dürfen Sie die Änderung erst vornehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen mitteilt, dass keine Genehmigung erforderlich ist.
Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf in § 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannte Schutzgüter auswirken kann.
In einigen Bundesländern steht Ihnen für die Antragsstellung kostenfrei die Anwendung ELiA zur Verfügung.
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
23.09.2022
Ihr Anliegen direkt online starten:
- ELiA-Online (Verfügbare Sprachen: de)
06886 Lutherstadt Wittenberg
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Frau Monique Witschel
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Frau Dana Brandenburg
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Herr Ruben Göde
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Frau Claudia Melichar
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Herr René Pflug
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zur Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
06003 Halle (Saale)








