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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Beschreibung

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen.
  • Bauantrag (per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:

  • Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben oder
  • Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.

In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.

Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Widerspruch

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese zu ergänzen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2850
03491 806-2891

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

03491 806-2804
A2-14
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Gräfenhainichen

Herr Michael Dorn

Funktion: SGl Baulicher Brandschutz
03491 806-2816
03491 806-2890
A2-30
SGl Baulicher Brandschutz

03491 806-2806
A2-16
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Lutherstadt Wittenberg

03491 806-2807
A2-23
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Zahna-Elster und Annaburg

Frau Ricarda Mählis

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2808
A2-24
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Jessen (Elster)

03491 806-2809
A2-21
Ansprechpartner für die Stadtgebiete von Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz

03491 806-2811
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Kemberg

03491 806-2812
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg

03491 806-2813
A2-16

  • Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

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