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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beseitigung einer Anlage anzeigen

Beschreibung

Sie müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen, wenn Sie eine bauliche Anlage entfernen wollen.

Dies gilt für eine nicht verfahrensfreie Beseitigung.

Verfahrensfrei dürfen Sie folgende Anlagen beseitigen:

  • Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA (zum Beispiel: kleinere Garagen, Masten oder Mauern)
  • freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
  • sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Sie können mit der Beseitigung der Anlage einen Monat nach Ihrer Anzeige beginnen, wenn die Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift.

Wenn Sie nur einen Teil eines Bauvorhabens beseitigen möchten, ist dies eine Änderung einer baulichen Anlage. Hierfür benötigen Sie dann eine Baugenehmigung.

Bei nicht freistehenden Gebäuden gilt: Sie müssen die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, prüfen lassen. Die Prüfung muss ein qualifizierter Tragwerksplaner vornehmen. Die Beseitigung muss dann überwacht werden. Dies gilt nicht, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

  • Anzeige (digital oder schriftlich)  
  • bei nicht freistehenden Gebäuden:
    • Nachweis der Standsicherheit und
    • Bestätigung der Standsicherheit von einem qualifizierten Tragwerksplaner

Die Anzeige ist kostenlos. Es fallen dafür keine Gebühren an.

Sie müssen die Beseitigung mindestens 1 Monat vorher anzeigen.

untere Bauaufsichtsbehörde

Sie stellen die Anzeige zur Beseitigung einer Anlage online oder schriftlich.

Bei einer Anzeige in Textform über das Formular gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde nimmt die Anzeige und den Nachweis des qualifizierten Tragwerksplaners entgegen und prüft deren Vollständigkeit.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder die Unklarheiten zu beseitigen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige
  • Wenn sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde ihre Anzeige angenommen und Sie können mit der Beseitigung beginnen.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2850
03491 806-2891

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Michael Dorn

Funktion: SGl Baulicher Brandschutz
03491 806-2816
03491 806-2890
A2-30
SGl Baulicher Brandschutz

03491 806-2804
A2-14
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Gräfenhainichen

03491 806-2806
A2-16

03491 806-2807
A2-23
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Zahna-Elster und Annaburg

Frau Ricarda Mählis

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2808
A2-24
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Jessen (Elster)

03491 806-2809
A2-21
Ansprechpartner für die Stadtgebiete von Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz

03491 806-2811
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Kemberg

03491 806-2812
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg

03491 806-2813
A2-16
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Lutherstadt Wittenberg

  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen

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