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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Baubeginn anzeigen

Beschreibung

Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.

Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.

Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)

Gebühr: gebührenfrei

Antragsfrist: 1 Woche
Mindestens eine Woche vor Baubeginn Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.

untere Bauaufsichtsbehörde

Formular vorhanden: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.

Beachten Sie die Fristen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.

Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .

Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Sie danneventuell eine Geldstrafe zahlen.Die Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen .

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fachliche Bauaufsicht (Bauanträge, Vorbescheide ...)
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2850
03491 806-2891

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Herr Michael Dorn

Funktion: SGl Baulicher Brandschutz
03491 806-2816
03491 806-2890
A2-30
SGl Baulicher Brandschutz

03491 806-2804
A2-14
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Gräfenhainichen

03491 806-2806
A2-16

03491 806-2807
A2-23
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Zahna-Elster und Annaburg

Frau Ricarda Mählis

Funktion: Abteilungsleiterin
03491 806-2808
A2-24
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Jessen (Elster)

03491 806-2809
A2-21
Ansprechpartner für die Stadtgebiete von Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz

03491 806-2811
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Kemberg

03491 806-2812
A2-20
Ansprechpartnerin für das Stadtgebiet von Bad Schmiedeberg

03491 806-2813
A2-16
Ansprechpartner für das Stadtgebiet von Lutherstadt Wittenberg

  • Anzeige über die Aufstellung von fliegenden Bauten

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  • Mitteilung über Baubeginn

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