Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Beschreibung
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
- Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
- Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
- gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)
Gebühr: gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
31.01.2024
06112 Halle (Saale)
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
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