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Bürgerservice

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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Beschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

  • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

Gebühr: gebührenfrei

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
0345 52162200
0345 52162401

Montag       07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

Samstag     geschlossen

Sonntag      geschlossen

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Anzahl:
Gebühren: nein
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