Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Beschreibung
Wollen Sie einen Teil einer Anlage errichten und/oder betreiben, der auf Grund seiner Beschaffenheit oder des Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Die Behörde prüft, ob ein berechtigtes Interesse für die Errichtung und den Betrieb vorliegt. Nach vollständiger Prüfung der Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheids.
Die Teilgenehmigung wird erteilt, wenn die Erfüllung der Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Teilvorhaben sichergestellt ist und diesem keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen sowie eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen.
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen).
Vor der Durchführung des Vorhabens
- Widerspruch
- Klage
Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Pläne, Gutachten und Erläuterungen sowie sonstige Unterlagen beizufügen sind.
- Ist Ihr Antrag vollständig, ist dieser gegebenenfalls mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und kein Erörterungstermin.
- Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
- Sind die Genehmigungsvorrausetzungen erfüllt, prüft die Behörde, ob ein berechtigtes Interesse für die Errichtung und den Betrieb des Teilvorhabens gegeben ist.
- Eine vorläufige Beurteilung ergibt, ob der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlage keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse im Hinblick auf die Teilgenehmigungsvoraussetzungen entgegenstehen.
- Sie erhalten den Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung zum Teilvorhaben.
Die Bindungswirkung der vorläufigen Gesamtbeurteilung entfällt, wenn eine Änderung der Sach- oder Rechtslage oder Einzelprüfungen im Rahmen späterer Teilgenehmigungen zu einer von der vorläufigen Gesamtbeurteilung abweichenden Beurteilung führen, d. h. die Erteilung weiterer Teilgenehmigungen oder der Gesamtgenehmigung kann auch versagt werden.
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
23.09.2022
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Freitag
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Frau Monique Witschel
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Frau Dana Brandenburg
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Herr Ruben Göde
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Frau Claudia Melichar
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Herr René Pflug
- Wittenberg (Landkreis):
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Beschwerde über Elektrosmog einreichen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
06130 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)








