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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Gewerbeangelegenheiten
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht