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Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2904
03491 806-2990

Sprechzeiten der Fachdienste:

  • Di  08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 15:00 Uhr
  • Do 08:30 - 12:00 Uhr
  • 13:00 - 18:00 Uhr
Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Ramona Pabst

Position: Abteilungsleiterin
Funktion: Abteilungsleiterin

Frau Katrin Münch

Position: Stellvertretende Abteilungsleiterin
Funktion: Sachbearbeiterin Bodenabbau/Bergbau/ Sanierungstagebau

Frau Annette Hörnicke

Funktion: Sachbearbeiterin Gehölzschutz

Frau Antje Göthel

Funktion: Sachbearbeiterin Vorkaufsrecht

Frau Anica Petzold

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Kemberg, Zahna-Elster)

Frau Franziska Vosmer

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Annaburg, Jessen)

Frau Nadja Winter

Funktion: Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Lutherstadt Wittenberg, Coswig)

Frau Sarah Schulze

Funktion: Sachbearbeiterin Natura2000

Weitere Stellen
Lutherstadt Wittenberg - Öffentliche Grünanlagen
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 421-614
Fachbereich Baudurchführung: Tiefbau
Lutherstraße 56
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 421-91401