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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Heizölverbraucheranlage anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

  • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
  • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt
  • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
  • Lageplan (Standort)
  • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
  • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
  • eventuelle Sachverständigengutachten

Gebühr: 49,00 - 98,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig

Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

Antragsfrist: 6 Wochen
Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

Widerspruch

Die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Postfach 10 02 51
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2920
03491 806-2994

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Liane Besser

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Sophie Bölke

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silke Dolge

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr Stephan Felix

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Jessica Gerboth

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Ina Klopfer

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Michaela Körsten

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Josefin Küter

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Kerstin Müller

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Kerstin Neumann

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr Gerald Redlich

Funktion: Abteilungsleiter

Frau Susann Wichert

Funktion: Sachbearbeiterin