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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Gartenabfall entsorgen

Beschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Johann-Friedrich-Böttger-Str. 10
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2970
03491 806-2995

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Claudia Hauck

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Viola Schweiger

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silvia Tränkner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Birgit Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Andrea Jänecke

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Doreen Swietek

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Uta Trebus

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Tina Kehlitz

Funktion: Sachbearbeiterin