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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

Beschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

keine

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hessisches Ministerium der Finanzen

Zuständige Stelle
Finanzamt Dessau-Roßlau
Kühnauer Straße 166
06846 Dessau-Roßlau, Stadt
Postfach 1825
06815 Dessau-Roßlau, Stadt
+49 340 25480
+49 340 25484600

Bemerkung: Registrierung/Login - Anhänge sind möglich

Bemerkung: Nachrichten mit steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich

Bemerkung: Nachrichten ohne steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich

Montag       08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch     geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag        08:00 - 12:00 Uhr

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