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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen

Beschreibung

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie diese bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Für diese Neuerteilung gelten dieselben Vorschriften (§ 20 FeV) wie für die Ersterteilung. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie, wegen der zum Teil sehr langen Bearbeitungszeit, wenigstens acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist einreichen.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

Allgemein:

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
  • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
  • ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis) 

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
    Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)

Die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Hierfür ist Ihr persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Bei Bedenken gegen die körperliche und geistige Eignung kann die Vorlage von fachärztlichen Gutachten durch Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.
Hilfreiche Informationen über die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erhalten Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen.


In bestimmten Fällen sind Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung zu absolvieren. Detaillierte Informationen zum Ablauf und zur Durchführung von Aufbauseminaren finden sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, Fahrschulen und Verkehrspsychologischen Einrichtungen .

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794

Sprechzeiten der Fahrerlaubnisbehörde:

Montag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
13:00 - 15:00 Uhr (mit Termin)

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)

Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)

Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
13:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)

Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Cornelia Albrecht

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-17

Frau Birgit Jahn

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-16

Frau Janine Nehring

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis / Fahrschulen / Fahrlehrer
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-02

Herr Kevin Kurczyk

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-16

Frau Theresa Gluth

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis / Fahreignung
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-02

Frau Leah Coßbau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis / Fahrschulen / Fahrlehrer
+49 3491 806-1780
+49 3941 806-1794
A0-02

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§ 20 FeV)

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  • Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg

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