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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen

Beschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind (wie z.B. die Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen und Bus), gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
  • ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
  • Wenn eine Prüfung verlangt wird: ein Behördenführungszeugnis

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

ohne Probezeit: EUR 35,00

mit Probezeit: EUR 35,80

Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Für ein Behördenführungszeugnis fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 13,00 Euro an.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Dienstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
08:30 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr (ohne Termin)
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr (mit Termin)

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Cornelia Albrecht

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-17

Frau Sabine Bormann

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung, BTM); Fahrlehrer / Fahrschulen
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-16

Frau Leah Coßbau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3941 806-1794
A0-02

Frau Theresa Gluth

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-02

Herr Marcel Hollmann

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-15

Herr Enrico Jacob

Funktion: Sachgebietsleiter
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-14

Frau Birgit Jahn

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-16

Herr Kevin Kurczyk

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-17

Frau Janine Nehring

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-02

Frau Anja Suthau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
A0-02

  • Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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  • Datenschutzerklärung Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg

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  • Vollmacht Abholung Führerschein

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