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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Leichenpass beantragen

Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Verwaltung / Medizinalaufsicht
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-2503
+49 3491 806-2590

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Frau Beate Schmieder

Funktion: Sachbearbeiterin
+49 3491 806-2503
+49 3491 806-2590
B0-65