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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen

Beschreibung

Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Berufsausübungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. 

Hinweis: Mit der Anerkennung werden Sie zugleich Pflichtmitglied der Steuerberaterkammer.

  • Verbindung von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten zu einer Berufsausübungsgesellschaft möglich mit Steuerberatern/-innen, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern
  • Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Hilfeleistung in Steuersachen
  • die Berufsausübungsgesellschaft befindet sich nicht in Vermögensverfall
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vorliegen einer vorläufigen Deckungszusage
  • im Gesellschaftsvertrag ist der Ausschluss von Gesellschaftern vorgesehen, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten des Steuerberatungsgesetzes oder der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung) verstoßen

Bearbeitungsgebühr: EUR 550,00

keine

Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft können Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.

Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

  • Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist.
  • Die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft werden geprüft.
  • Über die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
  • Ihre Gesellschaft kann Bezeichnung „Berufsausübungsgesellschaft“ führen.

Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0