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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Beschreibung

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Die Zuständigkeit liegt bei den Immissionsschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt. In Angelegenheiten, die der Bergaufsicht unterliegen, wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Untere Immisionsschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Monique Witschel

Funktion: Abteilungsleiterin

Frau Dana Brandenburg

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr Ruben Göde

Funktion: Sachbearbeiter

Frau Claudia Melichar

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr René Pflug

Funktion: Sachbearbeiter