Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Einsicht nehmen

Beschreibung

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.  

Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

Die Wahlberechtigten können vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen.

Die Gemeindebehörde gibt die Einsichtszeiten und die genauen Bestimmungen dazu rechtzeitig bekannt.

Sie können das Wählerverzeichnis am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen.

Innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

  • Sie sind wahlberechtigt
  • gültiger Personalausweis

keine

Ihnen kann wie folgt Einsicht in das Wählerverzeichnis gewährt werden:

  • als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl an Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde das Wählerverzeichnis einsehen,
  • innerhalb der Einsichtsfrist können Sie schriftlich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen,
  • falls Ihre Daten nicht richtig oder nicht vollständig sind oder Sie in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen wurden, werden diese innerhalb der Einspruchsfrist berichtigt bzw. Sie werden in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz, Stadt
+49 34904 321085
+49 34904 403-33
Weitere Stellen
Gemeindewahlleiter
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz, Stadt
+49 34904 321020
+49 34904 403-33