Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als an 2 aufeinander folgenden Tagen oder mehrmals im Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies vorher anmelden.
Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Bereitstellung eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges vorweisen.
- darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
- Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und der vollständige Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges,
- Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeuges, ggf. die Kopie einer Stellvertretererlaubnis,
- das Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeuges,
- genaue Angabe des Aufstellungsortes,
- die Dauer der Aufstellung,
- die Betriebszeiten,
- Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegefläche,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden,
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen.
Keine.
Sie müssen die Aufstellung eines Fahrzeuges der zuständigen Behörde 2 Wochen vorher anzeigen.
Widerspruch
Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt werden soll.
Vor der Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges benötigen Sie eine Erlaubnis für das Bereitstellen eines bestimmten Prostitutionsfahrzeuges. Diese erhalten Sie auf Antrag beim jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder bei der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt.
Sollten Sie die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
22.04.2020
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Frau Jenny Göttert
- Wittenberg:
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Veranstaltung anmelden
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlung anmelden