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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Beschreibung

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Zuständig ist das Jugendamt vor Ort.

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Zuständige Stelle
Pflegekinderdienst
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-2270

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Frau Cyliax Romy

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Wittenberg

Herr Konstantin Dölz

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Coswig (Anhalt) und Wittenberg Umland (06888, 06889)

Frau Steffi Fromm

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Zahna-Elster, anteilig Jessen

Frau Julia Koch

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Wittenberg (Stadt), Oranienbaum-Wörlitz

Frau Katrin Lehmann

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Annaburg, Jessen

Frau Saskia Merten

Funktion: Pflegekinderdienst

Frau Jessica Wolf

Funktion: Pflegekinderdienst - Bereich Bad Schmiedeberg, Gräfenhainichen, Kemberg

Frau Peggy Steinbiß

Funktion: Adoptionsvermittlung