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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Beschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

Liegt in Ihrer Gemeinde bzw. Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde bzw. kreisfreien Städte

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Zuständige Stelle
Baumschutz
Dessauer Straße 45
06785 Oranienbaum-Wörlitz, Stadt
+49 34904 321091
+49 34904 403-33
Weitere Stellen
Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz, Stadt
034904 403-77
034904 403-73
034904 403-33
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2904
03491 806-2990