Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung
Beschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt Stiftung oder der International Sustainability Campus können Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Wenn Sie für Ihre Projekte bereits eine Förderung erhalten, benötigt das BMZ von Ihnen Nachweise:
- Mit dem Zwischennachweis belegen Sie, wofür Sie die Gelder im abgelaufenen Haushaltsjahr verwendet haben.
- Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie nach Abschluss des Projekts, wofür Sie die Gelder im gesamten Projektzeitraum verwendet haben.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
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Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Ihr Projekt wird vom BMZ gefördert.
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
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Zwischennachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- zahlenmäßiger Nachweis: Auflistung der Einnahmen und Ausgaben ohne tabellarische Belegübersicht
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Verwendungsnachweis
- Sachbericht über die Verwendung der Förderung und das erzielte Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich)
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben inklusive einer tabellarischen Belegübersicht
Es fallen keine Kosten an.
Den Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis müssen Sie dem BMZ gemäß der im Zuwendungsbescheid aufgeführten Frist einreichen.
- entfällt
Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online einreichen.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post einreichen wollen:
- Sie schicken Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Formular elektronisch aus. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
07.06.2023
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Projektförderung Berufliche Aus- und Fortbildung Verwendungsnachweisprüfung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
53115 Bonn, Stadt