Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.
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Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
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Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
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Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
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Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
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Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
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Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: nein
Geltungsdauer: 5 JahreDer anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben.
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Sachgebiet 51.4 Strahlenschutz
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
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Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
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Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
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Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
12.09.2024
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
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Sonntag geschlossen