Anliegerbescheinigung beantragen
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
keine
ca. 1 Woche
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
12.10.2020
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 11.00 Uhr
06862 Dessau-Roßlau, Stadt