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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern beantragen

Beschreibung

Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Übersetzer/innen (schriftliche Übertragung) und Dolmetscher/innen (mündliche Übertragung) nach Maßgabe des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DolmG LSA)  allgemein beeidigt und öffentlich bestellt werden. Die allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen werden in ein elektronisches Verzeichnis (Übersetzerinnen-, Übersetzer-, Dolmetscherinnen- und Dolmetscherverzeichnis) eingetragen. Das Verzeichnis ist im Internet  zugänglich und kann von jedermann eingesehen werden. Die Eintragungen in das elektronische Verzeichnis können über die Landeskoordinatoren beim Landgericht Halle abgewickelt werden.

Die allgemeine Beeidigung hat den Vorteil, dass bei der Zuziehung durch ein Gericht oder einen Notar in dem Landgerichtsbezirk, in dem der Dolmetscher allgemein vereidigt wurde, statt der Eidesleistung im Einzelfall die Berufung auf den allgemeinen Eid genügt.

Gebührenrahmen 25,60 Euro bis 153,40 Euro gemäß Nr. 4.1 des Gebührenverzeichnisses zum Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Im Verfahren ist der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet.

Für die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, in deren oder dessen Bezirk die antragstellende Person die berufliche Niederlassung hat. Für Antragsteller ohne berufliche Niederlassung ist die Hauptwohnung maßgebend.

Die allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Antrag sind keine amtlichen Formulare vorgesehen.

Dolmetscher, die nicht allgemein beeidigt sind, können ebenfalls zu Gerichtsverhandlungen hinzugezogen werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss der Dolmetscher dann allerdings für diese Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter vereidigt werden.

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Landgericht Dessau-Roßlau
Postfach 10 82
06811 Dessau-Roßlau, Stadt
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 2020
0340 2021430

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/lgdedsgvo.

Montag 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Anzahl: 40
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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