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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen

Beschreibung

Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Straße 33
06844 Dessau-Roßlau, Stadt
Postfach 18 21
06815 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 2020
0340 202-1289
0340 202-1290

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agdedsgvo.

Montag 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Hauptpost 12,14,15 August-Bebel-Platz 11,12,127
Hauptpost 1, 3, 4 August-Bebel-Platz 3
Anzahl: 20
Gebühren: ja
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