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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Bejagen von Kormoranen beantragen

Beschreibung

Ab dem 01.01.2015 gilt in Sachsen-Anhalt die Kormoranverordnung Sachsen-Anhalt (KorVO LSA). Diese Verordnung dient dem Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane. Nach dieser Verordnung dürfen die dazu berechtigten Personen Kormorane in bestimmten Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen bejagen sowie die Entstehung neuer Brutkolonien durch geeignete Maßnahmen verhindern. Damit sollen Kormorane bei drohenden Schäden aus diesen Bereichen vergrämt werden.

Wichtiger Hinweis

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt hat als Oberste Naturschutzbehörde per Erlass geregelt, dass „geeignete Maßnahmen“ zur Verhinderung der Entstehung neuer Brutkolonien des Kormorans im Sinne von § 5 KorVO LSA nur das Töten durch Abschuss gemäß § 2 Abs. 1 KorVO LSA umfassen.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nach § 6 Abs. 1 Kor VO LSA hat der Revierinhaber eine stets aktuelle Liste über die in einem Kalenderjahr erlegten Kormorane nach einem von der Oberen Naturschutzbehörde erteilten Muster zu führen und diese jährlich bis zum 15.02. der Oberen Naturschutzbehörde vorzulegen.

Nach § 6 Abs. 2 KorVO LSA hat der Revierinhaber nach § 5 Satz 2 KorVO LSA getroffene Maßnahmen der Oberen Naturschutzbehörde innerhalb eines Monats schriftlich nach einem von der Oberen Naturschutzbehörde erteilten Muster zu melden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

  • Liste 1 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 1 KorVO LSA
  • Liste 2 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 2 KorVO LSA

Die Listen können sowohl handschriftlich als auch digital ausgefüllt werden und sind beim Landesverwaltungsamt abrufbar.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abteilung Landwirtschaft und Umwelt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

  • Liste 1 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 1 KorVO LSA

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  • Liste 2 Kormoranabschüsse § 6 Abs. 2 KorVO LSA

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