Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie selbst erzeugten Wein oder Apfelwein am Ort des Herstellerbetriebes ausschenken wollen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen. Der überwiegende Teil der angebotenen Getränke muss aus der landwirtschaftlichen Produktion des Betreibers der Straußwirtschaft stammen. Sie dürfen nur kalte oder einfach zubereitete warme Speisen anbieten.

Sie dürfen den Ausschank höchstens 4 Monate im Jahr betreiben:

  • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
  • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
  • Der Ausschank erfolgt in höchstens 4 Monaten im Jahr
    • Zusammenhängend (z.B. Mai bis August) oder
    • In 2 Zeitabschnitten (z.B. von Mai bis Juni und September bis Oktober)
  • Die Früchte für den Wein oder Apfelwein müssen Sie überwiegend selbst anbauen
  • Die schriftliche Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Namen, Vornamen und Anschrift des Betreibers,
    • Ort und Zeitraum des beabsichtigten Ausschanks,
    • Ort des Herstellerbetriebes,
    • der Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen.

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Sie müssen den Ausschank 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

2 Wochen, wenn alle Angaben vollständig sind

Wenden Sie sich an das Gewerbeamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Keine zuständige Stelle gefunden