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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Beschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Ort und Zeitpunkt der geplanten Neugründung beziehungsweise Name der zu übernehmenden Apotheke und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) sind zwingend erforderlich.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Es gibt keine Fristen.

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist 4 Wochen.

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Am Ende eines jeden Bescheides, ist das zuständige Amtsgericht angegeben, bei dem Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gegen einen in den meisten Fällen negativen Bescheid Klage erheben können.

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Alle wesentlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen.

Sie können die Anzeige inklusive der geforderten Unterlagen vorher per E-Mail übersenden.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)

Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

14.10.2020;26.02.2024

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1705

Bemerkung: Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
0345 514-1746

Bemerkung: Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Aufzug vorhanden