Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Beschreibung
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
keine
keine
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
08.09.2022