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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Beschreibung

Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.

§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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