Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
26.11.2022