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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Ausnahme vom Naturschutz beantragen

Beschreibung

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stelle
Amt 83 - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Markt 5
06862 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 204-2083
0340 204-1583
0340 204-2983
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Ausstieg Anhaltiner Platz
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2600
0345 514-2118