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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen

Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zuständige Stelle
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 204-2035
0340 204-2936

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr


Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen

Montag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Freitag 8.00 - 11.00 Uhr

Anzahl: 30
Gebühren: ja
rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
0345 514-1280
0345 514-1644
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2201