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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Beschreibung

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Online-Dienstleistung (sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder zuständige Behörde: 

  • Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
  • Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort

Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

  • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
  • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)

Zuständige Stelle
Einwohnermelde- und Passwesen
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna, Stadt
+49 3493 801-510
+49 3493 801-519

Frau Corina Kirchner

Position: Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna, Stadt
+49 3493 801-510
Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen
Haus II, Zimmer 6

Herr Marcel Golz

Position: Sachbearbeiter Einwohnermelde- und Passwesen
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna, Stadt
+49 3493 801-510
Sachbearbeiter Einwohnermelde- und Passwesen
Haus II, Zimmer 7

Frau Isabell Lange

Position: Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen
Bitterfelder Straße 28/29
06796 Sandersdorf-Brehna, Stadt
+49 3493 801-510
Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen
Bürgerbüro Brehna, Zimmer 4